
Japan: KI-Erfindungen nicht patentierbar, Gericht bestätigt Urteil
Spezialist für LLMs, AI Agents und KI-Infrastruktur

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Der Oberste Gerichtshof Japans entschied, dass nur Menschen als Erfinder in Patenten anerkannt werden können. Dies betrifft den Fall der KI DABUS und verdeutlicht den globalen Reformbedarf im Patentrecht angesichts wachsender KI-Innovationen.
Der Oberste Gerichtshof Japans hat endgültig klargestellt, dass nur natürliche Personen als Erfinder in Patentanmeldungen anerkannt werden können. Die Entscheidung fiel im Rahmen eines Rechtsstreits um die KI DABUS, die von Stephen Thaler entwickelt wurde und autonom eine Erfindung gemacht haben soll. Das Gericht bestätigte die geltende Rechtslage, wonach ausschließlich Menschen als Erfinder im Patentrecht berücksichtigt werden.
Stephen Thaler, ein Ingenieur aus den USA, versuchte, eine von der KI DABUS geschaffene Erfindung in Japan patentieren zu lassen. Die japanische Patentgesetzgebung sieht jedoch vor, dass Erfinder natürliche Personen sein müssen. Der Oberste Gerichtshof folgte in seinem Urteil den Entscheidungen des Intellectual Property High Court Japans aus dem Jahr 2025, der bereits Anträge auf KI-basierte Erfindernennung abgelehnt hatte.
Die Problematik der Anerkennung von KI-generierten Erfindungen ist nicht auf Japan beschränkt. Ähnliche Fälle wurden weltweit vor Gerichten verhandelt:
In den USA wurden bis 2025 über 50.000 KI-bezogene Patente registriert, ein Anstieg von 400 % im Vergleich zur vorangegangenen Dekade. Dennoch bleiben die meisten dieser Patente auf menschliche Erfinder beschränkt.
Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Konsequenzen für Unternehmen und Innovatoren, die auf KI setzen:
Die Thematik wirft auch grundlegende rechtliche und ethische Fragen auf:
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs verdeutlicht die Notwendigkeit von Reformen im Patentrecht. Verschiedene Länder und Organisationen arbeiten bereits an Lösungen:
Die Entscheidung Japans zeigt, dass das aktuelle Patentrecht nicht auf KI-Innovationen ausgelegt ist. Unternehmen sollten die rechtlichen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und ihre Innovationsstrategien entsprechend anpassen.
Nein, Japans Oberster Gerichtshof hat entschieden, dass nur natürliche Personen als Erfinder gelten können, da das Patentrecht dies vorschreibt.
Das japanische Patentrecht verlangt, dass Erfinder natürliche Personen sein müssen. KIs wie DABUS gelten rechtlich nicht als solche.
Die meisten Länder, darunter die USA und die EU, lehnen die Anerkennung von KIs als Erfinder ab. Eine Ausnahme stellt Südafrika dar, das 2021 eine KI als Erfinder anerkannt hat.
💡 Dica Pro: Unternehmen, die KI für Innovation nutzen, sollten über hybride Modelle nachdenken, bei denen Menschen die Schlüsselfunktion bei der Entwicklung einnehmen, um rechtliche Schwierigkeiten bei Patentanmeldungen zu vermeiden.